Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bürgermeisterwahl am 16. März 2025 und eine mögliche Stichwahl am 30.03.2025 gesucht!
Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen.
Am 16. März 2025 findet die Bürgermeisterwahl, eine mögliche Stichwahl am 30.03.2025 statt.
Die Abwicklung dieser Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich. In Steinbach (Taunus) werden für die sechs allgemeinen Wahlbezirke und die drei Briefwahlbezirke 81 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.
Die Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bestehen im Überwachen der Wahlhandlung in den Wahllokalen ab 8.00 Uhr. Die Aufgaben sind beispielsweise die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden
Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel, die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis und die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen.
Nach der Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr folgt die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sowie die Erstellung einer Wahlniederschrift.
Erfrischungsgetränke werden zur Verfügung gestellt und darüber hinaus ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro
gezahlt. Die einzelnen Wahlvorstandsmitglieder wechseln sich im Laufe des Tages ab, so dass jedes Mitglied nur einen
halben Tag Dienst zu verrichten hat. Bei der Auszählung nach 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand dann wieder vollzählig
anwesend sein.
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit in einem der Wahlvorstände interessiert sind werden gebeten, sich beim Wahlamt, Gartenstraße 20, Herr Patrik Hafeneger, Telefon (0 61 71) 70 00 93,
E-Mail wahlen@stadt-steinbach.de, zu melden.
Die Stadt Steinbach (Taunus) freut sich auf Ihre Mithilfe!