Überarbeitung der Gesplitteten Abwassergebühr
Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde in Steinbach (Taunus) mit Erstellung des Wasser-/Abwassergebührenbescheids im Jahr 2011 abgeschlossen. Für jedes Grundstück wurde ein Selbstauskunftsbogen zur Ermittlung der versiegelten Fläche erstellt und die sich daraus ergebende Fläche erfasst. Die gesplittete Abwassergebühr wird im Jahr 2023 turnusgemäß komplett überarbeitet. Daher erhalten alle Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer in den nächsten Tagen einen neuen Abfragebogen. Die Angaben auf dem Abfragebogen sind von den Eigentümerinnen und Eigentümern zu überprüfen. Sollten sich Änderungen auf dem Grundstück ergeben haben, so sind diese der Stadtverwaltung zu melden.
Auch sonst hat unabhängig einer Abfrage jeder Grundstückseigentümer eine Meldepflicht bezüglich der gesplitteten Abwassergebühr. Wenn sich die versiegelte Fläche auf dem Grundstück beispielsweise durch die Änderung von Einfahrten, Hofflächen, Stellflächen sowie anderen baulichen Veränderungen ergibt, ist dies der Stadtverwaltung unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Bei neuen Bauvorhaben nach einem Abriss oder der erstmaligen Bebauung eines Grundstücks sind die Grundstückseigentümer nach der Abwassersatzung verpflichtet, dies unaufgefordert schriftlich dem Steueramt zu melden. Voraussetzung ist, dass das Bauwerk direkt oder indirekt an die Kanalisation angeschlossen ist bzw. war.
Die Änderungen sind an das Steueramt der Stadt Steinbach (Taunus), Rathaus, Gartenstraße 20, Frau Melanie Plewka, Telefon (0 61 71) 70 00 24, E-Mail melanie.plewka@stadt-steinbach.de, zu übermitteln.