Steinbach (Taunus) errichtet Sirenen im Stadtgebiet
Mittel in Höhe von 30.000 Euro aus dem „Sonderförderprogramm Sirenen“ des Bundes zur Neuausrichtung und Modernisierung von Sirenen gehen an die Stadt Steinbach (Taunus), teilt Bürgermeister Steffen Bonk mit.
Rechtzeitiges Warnen rettet Menschenleben, betont der Rathauschef. Jeder für eine effektive Warninfrastruktur eingesetzte Euro ist gut investiert und jede Schadenslage ist anders, umso wichtiger sind zielgenaue und integrierte Ansätze. Die klassische Alarmierung durch Sirenen ist neben Warnmeldungen über Rundfunk oder Warn-Apps ein wichtiger Teil im notwendigen Warnmittelmix.
Die Stadt Steinbach (Taunus) hatte, nachdem zum Ende des kalten Krieges die vorhandenen Sirenen nicht weiter benötigt wurden, diese nicht mehr betrieben und teilweise abgebaut. Derzeit bereitet die Stadtverwaltung die Wiedererrichtung von Sirenen im Stadtgebiet, konkret an den Standorten in der Nähe der Gebäude Obergasse 33 und Stettiner Straße 66 vor. Für jede dieser Anlagen erhält die Stadt Steinbach (Taunus) einen Zuschuss von je 15.000 Euro, die Förderbescheide liegen inzwischen vor.
Die Stadt beabsichtigt, am 15. und 16. Mai 2023 die beiden Sirenenmasten zu errichten.
Ein weiterer Standort soll der Neubau des Feuerwehrgerätehauses am Gewerbegebiet werden. Darüber hinaus prüft die Stadt die Möglichkeit, als vierten Standort die noch vorhandene Sirene auf dem ehemaligen Jugendhaus, Eschborner Straße 17, zu reaktivieren.
Das Sirenenförderprogramm wird aus Mitteln des Bundes finanziert und vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeinsam mit den Ländern koordiniert.
Bevor die Sirenen aktiv zum Einsatz kommen wird die Stadtverwaltung die Bevölkerung informieren und einen Probealarm durchführen.
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat drei hessenweite Warnsignale aufgestellt:
~~~~~~ Ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton warnt die Bevölkerung. Es besteht eine Gefahr für Personen oder Sachen. Die Bevölkerung wird angehalten sich in den Medien zu informieren – nicht telefonisch über den Notruf 112 oder 110.
----------- Ein einminütiger durchgängiger Dauerton gibt Entwarnung. Es besteht keine Gefahr mehr, die Warnung ist aufgehoben.
--- --- --- Ein einminütiger Dauerton, der zweimal unterbrochen ist alarmiert die Feuerwehren.