Magistrat legt Stadtverordnetenversammlung Eckpunkte für ein Konzept zur Vergabe der Neubaugrundstücke im Taubenzehnten II vor
Nachdem im Frühjahr die Gärten neben den Steinbach Terrassen geräumt und die Sträucher sowie Hecken entfernt wurden, folgt nun der nächste Meilenstein zur endgültigen Bebauung des Gebietes Taubenzehnter II.
Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung aus August 2020 hat der Magistrat Eckpunkte eines noch zu erstellenden Konzepts für die Vergabe der Baugrundstücke erarbeitet und der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beratung vorgelegt. Beinhaltete die Vorgabe der Stadtverordneten lediglich den Rahmen dafür zu schaffen, dass ein Drittel der neuen Wohnung „bezahlbar“ sein sollen, so ist das Eckpunktepapier nunmehr viel umfangreicher und weitgehender.
Bürgermeister Steffen Bonk und Erster Stadtrat Lars Knobloch sprachen bei der Vorstellung von einem Dreiklang aus wohnungspolitischen Vorgaben in Verbindung mit den Themenbereichen Ökologie/Klimaschutz sowie Mobilität.
Konkret soll der dritte Abschnitt, der die Bebauung des Taubenzehnten II in süd-westlicher Richtung abschließen soll, in vier Baufelder unterteilt werden. An die bereits vorhandenen Häuser soll sich nochmals eine Zeile von frei geplanten Einfamilienhäusern anschließen. Vier Grundstücke à 460 Quadratmeter groß können durch private Interessenten gekauft, beplant und bebaut werden.
Einen Übergang zwischen den Einfamilienhäusern im Baufeld 4 (WA 4), das an die vorhandene Bebauung angrenzt, und den Mehrfamilienhäusern in den Baufeldern 1 (WA 1) und 2 (WA 2), die an der Landesstraße gelegen sind, bildet das Baufeld 3 (WA 3) am Hildegard-von-Bingen-Weg, welches mit Doppelhaushälften bebaut werden soll. Der Magistrat hat eine starke Nachfrage von jungen Familien nach kleineren Häusern erkannt und möchte dieser mit dem Angebot begegnen. Die Fläche bietet Platz für sechs Doppelhäuser mit Grundstücken von jeweils ca. 230 Quadratmetern.
Um der nach wie vor hohen Nachfrage nach Wohnraum im Ballungsraum FrankfurtRheinMain gerecht zu werden, sollen in den Baufeldern 1 (WA 1) und 2 (WA 2) Mehrfamilienhäuser mit einem bedarfsgerechten Wohnungsmix aus großen Familien- und kleineren Singlewohnungen entstehen.
Bonk und Knobloch betonen die Linie der Stadt Steinbach, die seit vielen Jahren gilt und durch die Stadt auch stets konsequent umgesetzt wird. „Die Schaffung von Wohnraum im Ballungsraum ist eine regionale Aufgabe, der sich alle Städte und Gemeinden zu stellen haben. Die Verantwortung auf eine Stadt abzuwälzen, wird weder dieser gerecht, noch ist damit das Problem zu lösen. Unsere Region ist vielfältig und so sollte sich auch das Wohnungsangebot darstellen.“
Der Erste Stadtrat, der zugleich auch Mitglied des Aufsichtsrates des Volks-, Bau- und Sparvereins, dem größten Immobilieneigner in Steinbach ist, betont den sozialen Aspekt des Eckpunktepapiers. Ziel ist die Schaffung von 85 bis 100 Wohneinheiten in den Baufeldern WA 1 und 2, von denen ein Drittel als Mietwohnungen mit preisgedämpften Mieten, Stichwort „bezahlbarer Wohnraum“, vorzusehen ist. Konkret darf die Anfangs-Kaltmiete 12 € pro Quadratmeter nicht überschreiten und auch die künftigen Mietanpassungen sind beschränkt. Darüber hinaus soll für den Zeitraum von 20 Jahren die Vergabe dieser Wohnungen durch das Wohnungsamt der Stadt Steinbach erfolgen.
Lars Knobloch betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit von neuem Wohnraum in Mietwohnungen. In den letzten Jahren wurde seitens der Investoren vermehrt auf Eigentum gesetzt, so dass zahlreiche Familien nicht die Möglichkeit hatten, eine neue, moderne Wohnung zu beziehen. „Dies möchten wir im Taubenzehnten II ändern und belegen die Mietwohnungen daher mit einem Umwandlungsverbot. Damit bleiben die Wohnungen dauerhaft auf dem Markt und werden nicht zu Spekulationsobjekten“, erläutert der Erste Stadtrat.
Besondere Erwähnung, darin sind sich der Rathauschef und sein Vize einig, verdient das „Erstzugriffsrecht“ für Steinbacherinnen und Steinbacher in der Vermarktungsphase der Eigentumswohnungen bzw. bei der Erstvermietung. Beide Herren wissen von zahlreichen jungen Familien zu berichten, die in Steinbach aufgewachsen sind, gerne in ihrer Heimat weiterhin leben möchten, aber keinen geeigneten Wohnraum finden. Diesen Familien soll geholfen werden, wenn Kriterien wie Engagement in Feuerwehr oder Vereinen, die Anzahl von Kindern oder berufliches Engagement in Steinbach Berücksichtigung finden.
Neben den sozialen und wohnungspolitischen Aspekten werden im Papier auch zahlreiche Vorgaben für Klimaanpassung und Mobilität getroffen. Bürgermeister und Erster Stadtrat betonen damit, die Zeichen der Zeit erkannt und entsprechend reagiert zu haben.
Steffen Bonk erläutert, dass der Magistrat ein „innovatives energetisches Konzept zur Quartiersversorgung erwartet, bei dem großer Wert auf den Einsatz regenerativer Energien gelegt“ wird. „Um es deutlich zu sagen, mit Erdgas oder Öl wird hier nicht mehr geheizt werden“, so der Rathauschef. Der Magistrat erwartet den Einbau von Wärmepumpen sowie der intensiven Nutzung von Sonnenenergie mittels Photovoltaikanlagen.
Aber auch Regenwasser soll auf dem Gelände gesammelt und verwendet werden. Sei es für die Bewässerung der Außenanlagen oder für die Nutzung als Brauchwasser in den Wohnungen. Dass die Versiegelung von Flächen auf das nötigste Maß beschränkt ist und sämtliche befestigten Flächen mit wasserdurchlässigen Materialien ausgeführt sein müssen, versteht sich in diesem Zusammenhang von selbst.
Damit das Gebiet sich in den heißen Sommermonaten nicht allzu sehr aufheizt, sollen Fassaden und Oberflächen hell ausgeführt werden. „Eine kleine Maßnahme mit nicht zu unterschätzender Wirkung“, resümiert Bonk. Der Erste Stadtrat ergänzt in diesem Kontext, dass alte, vorhandene Bäume zu erhalten sind und neue großkronige Bäume zur weiteren Verschattung gepflanzt werden müssen.
Mit einer gewissen Spannung erwartet der Magistrat Ideen zur Mobilität der Zukunft. Werden sichere Abstellanlagen für Lastenräder vorgeschrieben und sind auch Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge gesetzt, könnte auch ein Car-Sharing-Angebot für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers ein interessanter Ansatz sein, Ressourcen zu sparen – Einkaufsmöglichkeiten, Kinderbetreuung, Schule und Freizeitangebote sind ja fußläufig zu erreichen.
Dass solch eine Vielzahl von Vorgaben sich auf den Verkaufspreis belastend auswirken kann, sind sich Bonk und Knobloch bewusst. In seiner Funktion als Kämmerer hat der Bürgermeister daher besonderen Wert darauf gelegt, einen Mindestverkaufspreis festzulegen. Sollten sich Investoren hierauf einlassen, sind der Stadt wichtige Einnahmen zur Realisierung prioritärer Projekte wie dem Neubau der Kindertagesstätte „in der Eck“ oder dem Feuerwehrgerätehaus sicher.
Da die Stadt Steinbach (Taunus) mit der Konzeptvergabe Neuland betritt, gehen Bürgermeister und Erster Stadtrat davon aus, dass die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 11. Juli 2022 das Eckpunktepapier zur weiteren Beratung in die Ausschüsse geben wird.
Das Papier kann im Gremienportal der Stadtverwaltung unter www.stadt-steinbach.de » Rathaus » Politik eingesehen werden.