Beseitigung von Schnee- und Eisglätte
In Anbetracht der bevorstehenden Winterzeit macht das Ordnungsamt der Stadt Steinbach (Taunus) alle Verpflichteten gemäß der Satzung über die Straßenreinigung erneut darauf aufmerksam, dass die Gehwege bei Schneefall oder eintretender Eisglätte unverzüglich zu räumen bzw. zu streuen sind. Diese Verpflichtung besteht für die Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Ferner wird gebeten, mit Streusalz sparsam umzugehen und stattdessen in Anbetracht der umweltschädigenden Eigenschaft des Salzes andere Streumittel wie Sand oder Granulat, evtl. auch Splitt, zu verwenden.
Weiterhin wird bei dieser Gelegenheit nochmals auf die ganzjährige Reinigungspflicht gemäß den Bestimmungen der Satzung über die Straßenreinigung vom 22.02.2000 aufmerksam gemacht, die einmal wöchentlich zu erfolgen hat.