Verdienstausfall durch Kinderbetreuung

Familien, die aufgrund der Beschränkungen rund um den Coronavirus ihre Kinder selbst zu Hause betreuen und deshalb Einnahmeverluste hinnehmen müssen, können beim Hochtaunuskreis einen Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz stellen.

Das Merkblatt zur Antragstellung sowie den Antrag finden Sie auf der städtischen Homepage unter https://www.stadt-steinbach.de/leben-wohnen/gesundheit/coronavirus/htk/.

Der Leistungszeitraum war zunächst auf 6 Wochen beschränkt und soll nun auf 10 Wochen erweitert werden.

Den Antrag sowie Fragen zum Verfahren sind zu richten an:

Kreisausschuss des Hochtaunuskreises

Gesundheitsdienste, Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Verwaltungsabteilung

Ludwig-Erhard-Anlage 4

61352 Bad Homburg v.d.Höhe

06172-999-6599

karlheinz.roth@hochtaunuskreis.de