Silvester und Feuerwerk
Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnungen der hessischen Landesregierung wird am Silvestertag und Neujahrstag ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
„Wir bitten die Steinbacherinnen und Steinbacher ausdrücklich, den Vorgaben der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten an Silvester Folge zu leisten. Zu Ihrer und unser aller Sicherheit feiern Sie bitte im kleinen privaten Kreis und verzichten Sie auf Feuerwerk“, appelliert Bürgermeister Steffen Bonk.
Die Stadtverwaltung Steinbach (Taunus) macht darüber hinaus darauf aufmerksam, dass nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. Dies gilt in Steinbach aufgrund der Fachwerkhäuser insbesondere in der alten Ortsmitte rund um den Freien Platz und in der Kirchgasse, sowie aufgrund der Seniorenwohnsitze in der Kronberger Straße, der Untergasse und im Birkenweg.
Generell weist die Stadtverwaltung auf folgendes hin: Raketen und Feuerwerkskörper sollten nur dort abgebrannt werden, wo sie keinen Schaden anrichten können. Insbesondere auf Menschen in der Nähe und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Häusern, Fahrzeugen, usw. ist zu achten. Die Hinweise auf den Verpackungen der pyrotechnischen Artikel sollten aufmerksam gelesen werden. Eltern werden aufgefordert, entsprechend auf ihre Kinder einzuwirken.
Wer als Verursacher eines Brandes durch das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von Fachwerkhäusern ermittelt wird, hat nicht nur mit einer Geldbuße zu rechnen, auf ihn können sogar eine Freiheitsstrafe und auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche in erheblichem Umfang zukommen.