Mietpreisbremse jetzt auch in Steinbach
Seit 26. November 2020 gelten in Hessen neue Regelungen zur Mietpreisbremse. Die hessische Landesregierung hat festgelegt, dass sich Mieter nun in 49 statt wie bisher in 31 Kommunen darauf berufen können. Steinbach (Taunus) wurde als Kommune aufgenommen.
Im Vorfeld dieser Festlegung hat die Steinbacher Stadtverwaltung dem Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Behörde auf den angespannten Wohnungsmarkt in der Stadt hingewiesen. Die Behörde teilte die Auffassung und hat der Landesregierung gegenüber die Aufnahme Steinbachs in die Mieterschutzverordnung befürwortet. Bei der Mietpreisbremse wird eine Erhöhung bei der Wiedervermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt.
„Der Wohnungsmarkt in der Region ist insgesamt angespannt, dies steht außer Frage. Mit vielen kleinen und großen Schritten versuchen wir dem zu begegnen. Ich freue mich sehr, dass sich die Mieter in Steinbach nunmehr auf die Mietpreisbremse berufen können“, resümiert Bürgermeister Steffen Bonk. Im direkten Kontext zur Aufnahme in die Landesverordnung zur Mietpreisbremse sieht der Rathauschef die Teilnahme der Stadt am Landesprogramm „Großer Frankfurter Bogen“, dem Steinbach durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung auf Initiative Bonks beigetreten ist.
Der „Große Frankfurter Bogen“ bietet die Möglichkeit, die Belegungsrechte in den ehemals mit öffentlichen Zuschüssen geförderten Wohnungen zu verlängern. Dies sorgt dafür, dass Wohnungen auch nur solche Interessenten erhalten, die sowohl Anspruch als auch Bedarf haben. Zudem sind die Mieten auch gedeckelt. Die Stadtverwaltung befindet sich hierzu im Austausch mit den beiden großen Wohnungsbaugesellschaften in der Stadt.