Bekanntmachung nr. 008 / 2024

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und des Namens des gewählten Bewerbers der Direktwahl des
Bürgermeisters der Stadt Steinbach (Taunus) am 23.02.2025

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Steinbach (Taunus) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Februar 2025 das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten: 7.287              Zahl der Wählerinnen und Wähler: 5.236

Zahl der gültigen Stimmen: 5.120              Zahl der ungültigen Stimmen: 116

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Lfd.

Nr.

Familien- und Rufname

Träger des

Wahlvorschlags

 

Stimmen

%

1

Bonk, Steffen

CDU

4.033

78,77

2

Jimenez, Helmut

Einzelbewerber Jimenez

1.087

21,23


Demnach ist der Bewerber Herr Steffen Bonk, –CDU- zum Bürgermeister gewählt.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises
binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen
Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines
Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur
zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch
fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl
teilgenommen hat nach Maßgabe des § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) Einspruch erheben (§ 49 KWG).

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der
Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 2.Stock, 61449 Steinbach (Taunus) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Steinbach (Taunus), den 26.02.2025

Patrik Hafeneger
Gemeindewahlleiter