Bekanntmachung nr. 008 / 2024
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und des Namens des gewählten Bewerbers der Direktwahl des
Bürgermeisters der Stadt Steinbach (Taunus) am 23.02.2025
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Steinbach (Taunus) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Februar 2025 das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Zahl der Wahlberechtigten: 7.287 Zahl der Wählerinnen und Wähler: 5.236
Zahl der gültigen Stimmen: 5.120 Zahl der ungültigen Stimmen: 116
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Lfd. Nr. | Familien- und Rufname | Träger des Wahlvorschlags
| Stimmen | % |
1 | Bonk, Steffen | CDU | 4.033 | 78,77 |
2 | Jimenez, Helmut | Einzelbewerber Jimenez | 1.087 | 21,23 |
Demnach ist der Bewerber Herr Steffen Bonk, –CDU- zum Bürgermeister gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises
binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen
Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines
Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur
zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch
fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl
teilgenommen hat nach Maßgabe des § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der
Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 2.Stock, 61449 Steinbach (Taunus) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Steinbach (Taunus), den 26.02.2025
Patrik Hafeneger
Gemeindewahlleiter