Bekanntmachung Nr. 012 / 2025
Bekanntmachung des Beschlusses über den
Jahresabschluss 2014 der Stadt Steinbach (Taunus)
sowie die Entlastung des Magistrats
Gemäß § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit geltenden
Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) in ihrer Sitzung am 10.03.2025 den vom
Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss 2014 beschlossen.
Darüber hinaus erteilte die Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat nach § 114
Abs. 1 HGO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.
Die Ergebnisrechnung weist zum 31.12.2014 ein ordentliches Ergebnis in Höhe von
341.383,72 € und ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von 4.853,94 € aus.
Wesentliche Ergebnisse des Jahresabschlusses zum 31.12.2014:

Prüfbericht zum Jahresabschluss 2014:
Der Jahresabschluss 2014 inkl. Anlagen sowie dem Rechenschaftsbericht wurden vom Rechnungsprüfungsamt des Hochtaunuskreises geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde im Prüfbericht vom 12.12.2024 niedergelegt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wurde mit einem uneingeschränkten kommunalen Bestätigungsvermerk abgeschlossen.
Die haushaltwirtschaftliche Lage der Stadt Steinbach (Taunus) ist trotz erreichten Haushaltsausgleichs mit Blick auf die Vorjahre aktuell (noch) nicht geeignet, die stetige Erfüllung der der Kommune obliegenden Aufgaben zu gewährleisten. Daher konnte die Prüfung der Haushaltswirtschaft nur mit einem eingeschränkten kommunalen Bestätigungsvermerk abgeschlossen werden.
Zu den Prüfungshinweisen des Rechnungsprüfungsamtes wurde vom Magistrat Stellung
genommen. Die Stellungnahme wurde der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.
Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss 2014 mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht vom 07.04.2025 bis einschließlich 25.04.2025 - während der Dienststunden - im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), sowie nach vorheriger Anmeldung
öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Steinbach (Taunus), 21.03.2025
Der Magistrat
gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister