Bekanntmachung Nr. 036/2024

Vereinfachte Umlegung für das Gebiet „Falkensteiner Weg“ in der Gemarkung Steinbach (0840), Flur 2

Bezüglich der vereinfachten Umlegung im Gebiet „Falkensteiner Weg“ in der Gemarkung Steinbach (0840) wird nach § 83 Baugesetzbuch (BauGB) in der gültigen Fassung bekannt gemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 27.05.2024 nach § 82 BauGB am 28.05.2024 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in der vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen (§ 83  BauGB).

Belehrung über den Rechtsbehelf

Gegen die Festsetzung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntmachung bei dem Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus) – Umlegungsstelle – Gartenstr. 20, 61449 Steinbach (Taunus), schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Steinbach (Taunus), den 10.07.2024            

Der Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus)

Steffen Bonk
Bürgermeister