Bekanntmachung Nr. 013 / 2024
Bekanntmachung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2012 der Stadt Steinbach (Taunus) sowie die Entlastung des Magistrats
Gemäß § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) in ihrer Sitzung am 11.03.2024 den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss 2012 beschlossen.
Darüber hinaus erteilte die Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat nach § 114 Abs. 1 HGO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012.
Die Ergebnisrechnung weist zum 31.12.2012 ein ordentliches Ergebnis in Höhe von -792.835,90 € und ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von 50.261,00 € aus.
Wesentliche Ergebnisse des Jahresabschlusses zum 31.12.2012
Vermögensrechnung 2012
(in TEUR)
Aktiva | Passiva | ||
Anlagevermögen | 23.194 | Eigenkapital | 0 |
davon: Immaterielles Vermögen | 74 | Sonderposten | 3.274 |
davon: Sachanlagevermögen | 22.780 | Rückstellungen | 2.248 |
davon: Finanzanlagevermögen | 340 | Verbindlichkeiten | 25.219 |
Umlaufvermögen | 3.098 | Passive Rechnungsabgrenzung | 607 |
Aktive Rechnungsabgrenzung | 11 | ||
Nicht aus Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 5.045 | ||
31.348 | 31.348 |
Gesamtergebnisrechnung 2012
Ordentliche Erträge | 14.493 |
Ordentliche Aufwendungen | 14.856 |
Verwaltungsergebnis | -363 |
Finanzergebnis | -430 |
Ordentliches Ergebnis | -793 |
Außerordentliches Ergebnis | 50 |
Jahresergebnis | -743 |
Prüfbericht zum Jahresabschluss 2012:
Der Jahresabschluss 2012 inkl. Anlagen sowie dem Rechenschaftsbericht wurden vom Rechnungsprüfungsamt des Hochtaunuskreises geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde im Prüfbericht vom 14.02.2024 niedergelegt. Aufgrund nur unvollständig vorhandener Unterlagen konnte die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Prüfung der Haushaltswirtschaft nur mit einem eingeschränkten kommunalen Bestätigungsvermerk abgeschlossen werden.
Zu den Prüfungshinweisen des Rechnungsprüfungsamtes wurde vom Magistrat Stellung genommen. Die Stellungnahme wurde der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.
Offenlegung und Einsichtnahme des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss 2012 mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht vom 02.04.2024 bis einschließlich 12.04.2024 - während der Dienststunden - im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), sowie nach vorheriger Anmeldung
öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Steinbach (Taunus), 15.03.2024
Der Magistrat
gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister