Bekanntmachung Nr. 031/2024

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2024/25

Die Haushaltssatzung 2024/25 (I), die aufsichtsbehördliche Genehmigung (II) und der Zeitraum der öffentlichen Auslegung (III) werden hiermit bekannt gemacht.

I. Haushaltssatzung


Haushaltssatzung
der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2024/25

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am 20.12.2023 folgende Haushaltsatzung beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird


im Ergebnishaushalt

 

 

 

2024

2025

im ordentlichen Ergebnis

 

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-27.888.935 EUR

-29.450.617 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

28.341.576 EUR

29.110.399 EUR

mit einem Saldo von

452.641 EUR

-340.218 EUR

 

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-4.623.986 EUR

-2.092.745 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

0 EUR

mit einem Saldo von

---4.623.986 EUR

-2.092.745 EUR

 

 

 

mit einem Überschuss von

-4.171.345 EUR

-2.432.963 EUR,

 

 

 

im Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

 

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

507.565 EUR

853.083 EUR

und dem Gesamtbetrag der

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

9.305.100 EUR

6.379.500 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-9.921.500 EUR

-7.009.500 EUR

mit einem Saldo von

-616.400 EUR

-630.000 EUR

 

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

616.400 EUR

630.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-903.858 EUR

-917.458 EUR

mit einem Saldo von

-287.458 EUR

-287.458 EUR

 

 

 

mit einem Zahlungsmitteldefizit von

-396.293 EUR

-64.375 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme

im Haushaltsjahr

2024

2025

zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

616.400 EUR

630.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 und 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 und 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr

 

2024

2025

wie folgt festgesetzt:

 

 

1. Grundsteuer

 

 

   a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

900 v.H.

900 v. H.

   b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

900 v.H.

900 v. H.

2. Gewerbesteuer auf

395 v.H.

395 v. H.

 

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 20.12.2023 beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

Der Aufwandsansatz bei folgendem Investitionskonto 640000-2 Lebendige Zentren wird mit Sperrvermerk versehen. Für 2024 sind die Planungskosten in Höhe von 200.000€ davon ausgenommen.

 

§ 9

Für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 25.000 EUR ist der Magistrat zuständig. Als erheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über

25.000 EUR. Hierfür muss die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung eingeholt werden.

Steinbach (Taunus), den 20.12.2023

Der Magistrat

Steffen Bonk
Bürgermeister

 

 

II. Aufsichtsbehördliche Genehmigung


Haushaltsgenehmigung 2024

Hiermit genehmige ich gemäß § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz- SchuSG) in Verbindung mit § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

 

  1. die Abweichung von den Vorgaben zum Ausgleich des Finanzhaushaltes für das Haushaltsjahr 2024
    nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO;

  2. den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für die Haushaltsjahre 2024/2025 für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 

    616.400€
    (in Worten: "sechshundertsechzehntausendvierhundert Euro") 

    nach §103 Abs. 2 HGO;

  3. den der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 

    2.000.000 €
    (in Worten: "zwei Millionen Euro")

    nach § 105 Abs. 2 HGO.

 

Darmstadt, 13.05.2024

Regierungspräsidium Darmstadt

Prof. Dr. habil. Hilligardt
Regierungspräsident


 


III. Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2024/25 mit Anlagen


Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024/25 mit Anlagen liegt zur Einsicht in der Zeit vom 27.05.2024 bis 12.06.2024 - während der Dienststunden - im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), sowie nach vorheriger Anmeldung öffentlich aus.

Die Dienststunden sind:
Montags von                     08:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstags von                   13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstags von               08:00 bis 12:00 Uhr und
Freitags von                      08:00 bis 12:00 Uhr. 

Steinbach (Taunus), 22.05.2024

Der Magistrat

gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister