Bekanntmachung Nr. 031/2024
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2024/25
Die Haushaltssatzung 2024/25 (I), die aufsichtsbehördliche Genehmigung (II) und der Zeitraum der öffentlichen Auslegung (III) werden hiermit bekannt gemacht.
I. Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2024/25
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am 20.12.2023 folgende Haushaltsatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird
im Ergebnishaushalt |
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| 2024 | 2025 |
im ordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -27.888.935 EUR | -29.450.617 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 28.341.576 EUR | 29.110.399 EUR |
mit einem Saldo von | 452.641 EUR | -340.218 EUR |
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im außerordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -4.623.986 EUR | -2.092.745 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR | 0 EUR |
mit einem Saldo von | ---4.623.986 EUR | -2.092.745 EUR |
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mit einem Überschuss von | -4.171.345 EUR | -2.432.963 EUR, |
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im Finanzhaushalt |
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mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 507.565 EUR | 853.083 EUR |
und dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 9.305.100 EUR | 6.379.500 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -9.921.500 EUR | -7.009.500 EUR |
mit einem Saldo von | -616.400 EUR | -630.000 EUR |
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Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 616.400 EUR | 630.000 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -903.858 EUR | -917.458 EUR |
mit einem Saldo von | -287.458 EUR | -287.458 EUR |
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mit einem Zahlungsmitteldefizit von | -396.293 EUR | -64.375 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
im Haushaltsjahr | 2024 | 2025 |
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf | 616.400 EUR | 630.000 EUR |
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 und 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 und 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr
| 2024 | 2025 |
wie folgt festgesetzt: |
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1. Grundsteuer |
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a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 900 v.H. | 900 v. H. |
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 900 v.H. | 900 v. H. |
2. Gewerbesteuer auf | 395 v.H. | 395 v. H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 20.12.2023 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Der Aufwandsansatz bei folgendem Investitionskonto 640000-2 Lebendige Zentren wird mit Sperrvermerk versehen. Für 2024 sind die Planungskosten in Höhe von 200.000€ davon ausgenommen.
§ 9
Für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 25.000 EUR ist der Magistrat zuständig. Als erheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über
25.000 EUR. Hierfür muss die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung eingeholt werden.
Steinbach (Taunus), den 20.12.2023
Der Magistrat
Steffen Bonk
Bürgermeister
II. Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Haushaltsgenehmigung 2024
Hiermit genehmige ich gemäß § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz- SchuSG) in Verbindung mit § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
- die Abweichung von den Vorgaben zum Ausgleich des Finanzhaushaltes für das Haushaltsjahr 2024
nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO; - den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für die Haushaltsjahre 2024/2025 für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
616.400€
(in Worten: "sechshundertsechzehntausendvierhundert Euro")
nach §103 Abs. 2 HGO; - den der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000 €
(in Worten: "zwei Millionen Euro")
nach § 105 Abs. 2 HGO.
Darmstadt, 13.05.2024
Regierungspräsidium Darmstadt
Prof. Dr. habil. Hilligardt
Regierungspräsident
III. Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2024/25 mit Anlagen
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024/25 mit Anlagen liegt zur Einsicht in der Zeit vom 27.05.2024 bis 12.06.2024 - während der Dienststunden - im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), sowie nach vorheriger Anmeldung öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Steinbach (Taunus), 22.05.2024
Der Magistrat
gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister