Bekanntmachung Nr. 042/2024

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Wingertsgrund / In der Eck“

Die Stadt Steinbach (Taunus) betreibt das Aufstellungsverfahren zu dem o.g. Bebauungsplan. Planziele des Bebauungsplans sind die Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende Gebäude, hier. Kindertagesstätte und die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche Zweckbestimmung Sport-, Spiel- und Freizeitfläche sowie Retentionsfläche für Regenwasser und Verkehrsflächen unterschiedlicher Zweckbestimmungen und Verkehrsbegleitgrün.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten liegen in der Zeit von

Montag, dem 09.09.2024 bis einschl. Freitag, dem 11.10.2024

im Amt für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 25, 61449 Steinbach (Taunus), Besprechungsraum im Erdgeschoss, während der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gerne können diese auch an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: beteiligungsverfahren@plan-es.com.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt. Sie können auf der Homepage der Stadt Steinbach (Taunus) unter www.stadt-steinbach.de sowie unter www.plan-es.com, Button „Beteiligungsverfahren“ und unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Neben dem Entwurf des Bebauungsplans mit zugehöriger Begründung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB und den Umweltschutzgütern (Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser, Luft, Klima, Stadt- und Landschaftsbild) i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag (Stand 07/2024) sind folgende Unterlagen verfügbar, die umweltrelevante Informationen enthalten:

a) Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB:

• Deutsche Bahn AG (23.08.2022): Hinweis auf die grundsätzliche Zustimmung zur Planung und darauf, dass Bauvorhaben die Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs nicht beeinträchtigen dürfen, alle Baumaßnahmen abzustimmen sind, Bauvorhaben baurechtliche und eisenbahnrechtliche Vorschriften einhalten müssen, gesetzliche Abstandsflächen einzuhalten sind und mögliche Emissionen durch den Eisenbahnbetrieb (z.B. Lärm, Abgase) zu berücksichtigen sind. Schutzmaßnahmen gegen Lärm und elektromagnetische Einflüsse sind vom Bauherrn zu treffen und auf eigene Kosten zu tragen. Zudem gelten die Allgemeinen Auflagen und Hinweise z.B. zu Oberleitungen, Einsatz von Baukränen und Bauwerkzeugen, Einfriedungen, Bepflanzungen, Dach-, Oberflächen- und sonstigen Abwässern, Fernmeldekabeltrasse, Betreten und Sachbeschädigung.

• HessenMobil (08.08.2022): Hinweis auf die grundsätzliche Zustimmung zur Planung und darauf, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch den Bebauungsplan nicht beeinträchtigt werden darf und dass gegen den Straßenbaulastträger auch künftig keine Ansprüche auf Durchführung von Schutzmaßnahmen aufgrund des BImSchG bestehen.

• Hochtaunuskreis (12.08.2022): Brandschutz: Hinweis auf folgende Brandschutzanforderungen: Gebäude müssen über ausreichende Rettungswege verfügen, die mit Feuerwehrgeräten erreichbar sind. Dies umfasst auch die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges, Grundstücke müssen ab Beginn der Nutzung für Feuerwehreinsatzfahrzeuge zugänglich sein, mit befahrbaren und ausreichend breiten Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Hubrettungsfahrzeuge müssen auf dem Grundstück oder öffentlichen Verkehrsflächen vorhanden sein und den Anforderungen der Richtlinie entsprechen, Eine angemessene Löschwasserversorgung muss gewährleistet sein, mit Hydranten in passenden Abständen und ausreichender Kapazität für den ersten Löschangriff, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Anordnung von Parkflächen müssen den Einsatz von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen nicht behindern.

• Fachbereich Ländlicher Raum: Hinweis darauf, dass eine landwirtschaftliche Betroffenheit festgestellt wird und dass eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) erforderlich wird. Die Kompensation soll ohne Inanspruchnahme weiterer landwirtschaftlicher Flächen erfolgen. Trotz des erheblichen Verlustes an wertvollen Ackerböden wird die Betroffenheit der landwirtschaftlichen Belange im Interesse des öffentlichen Vorhabens zurückgestellt.

Fachbereich Umwelt, Naturschutz und Bauleitplanung: Hinweise zur (redaktionellen) Klarstellung einzelner Festsetzungen und zum Umweltbericht (Darlegung Kaltluftabfluss, Bodenverbrauch, Baumschutz), zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und zum Artenschutz (hier: Mauersegler, Haussperling und Turmfalke).

Fachbereich Bauaufsicht, Denkmalschutz und Immissionsschutz: Hinweise zur Planzeichnung, Trennlinien und Vermaßung, Festlegung einer max. Versiegelung auch in den Grünflächen sowie Klarstellung der Festsetzungen zu Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen.

• Netzdienste RheinMain (26.08.2022): Hinweis darauf, dass keine grundsätzlichen Einwände bestehen. In der Planungsfläche befinden sich jedoch eine Versorgungsleitung und eine Regleranlage, deren Betrieb sicherzustellen ist. Eine Überbauung der Leitungstrassen ist unzulässig, und alle Arbeiten dort müssen mit der NRM abgestimmt werden. Informationen zu Hausanschlüssen sind im NRM-Netzportal verfügbar. Planungen von Grünflächen müssen das DVGW-Arbeitsblatt GW 125 berücksichtigen. Bei Veräußerung oder Umwidmung von Grundstücken ist eine dingliche Sicherung der Mainova-Trassen erforderlich. 

• Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst 18.08.2022): Hinweis darauf, dass vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf den Flächen grundsätzlich auszugehen ist und dass eine systematische Überprüfung vor Beginn der geplanten Bauarbeiten erforderlich sei.

• Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. 31.2 (19.18.2022): Regionalplanung: Die Inanspruchnahme von „Regionaler Grünzug“-Flächen muss ausgeglichen werden. Der Regionalparkkorridor ist zu beachten. Die Planung entspricht den Zielen der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB. Landwirtschaft/Feldflur: Bedauern über die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, eine Überprüfung von Baulücken wird empfohlen, Bodenschutz: Belastungen oder Verunreinigungen des Bodens sind nicht bekannt.  Vorsorgender Bodenschutz: Wurde ausreichend im UB gewürdigt, Bodenfachbeitrag und Kompensation des Schutzguts wird empfohlen. Oberflächengewässer, Abwasser, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz Bergaufsicht keine grundsätzlichen Bedenken,

• Regionalverband FrankfurtRheinMain (17.06.2021): Hinweis darauf, dass die geplante Kita ergänzende Nutzungen der Wohnbebauung und keine RegFNP-Änderung erfordern. Verkehrsplanungen wie die Südumgehung Steinbach-Oberursel-Weißkirchen, die U-Bahnverlängerung Frankfurt-Steinbach und der Radschnellweg FRM5 sind berücksichtigt. Die Anpassung der Straßenführung und Trassenverläufe kann später erfolgen. Die Breite der Verkehrsflächen und Grünflächen-Korridore im Plan ist ausreichend und wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.

• Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind keine eingegangen.

b) Weitere umweltrelevante Informationen

• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (08/2024): Für das Plangebiet erfolgte in 2021 eine systematische Erfassung besonders geschützter und streng geschützter Tierarten- (Avifauna, Reptilien). Die Ergebnisse fanden Eingang in den Umweltbericht. Es besteht für keine nachgewiesene oder potenziell zu erwartende Art ein Ausnahmeerfordernis.

• Schalltechnische Untersuchungen (04/2024): Die Untersuchungen bewerten die Geräuscheinwirkungen von Bolzplatz, Skatepark und Parkour-Anlage auf die Nachbarschaft sowie des Schienenverkehrslärms auf die Kita. Es wurde festgestellt, dass die Schallimmissionsanforderungen ohne zusätzliche Maßnahmen erfüllt sind. Nach Planungskonkretisierung wurden die Gutachten in "Freizeitlärm" und "Schienenverkehrslärm" unterteilt.

• Bodenuntersuchung: (12/2023 und 04/2024): Zur Erkundung des Baugrunds, der Darstellung der Untergrundverhältnisse und zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit. 

• Bodenfachbeitrag (08/2024) Mit diesem Gutachten wird für die Durchführung des Bebauungsplans eine Betrachtung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden durchgeführt

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Stadt Steinbach (Taunus), 26.08.2024

Steffen Bonk
Bürgermeister


Anlage 1

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Wingertsgrund / In der Eck
hier: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans (Plan ist ohne Maßstab)