Bekanntmachung Nr. 020/2024
Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten
Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass
Herr Michael Dunne, Im Wingertsgrund 158, 61449 Steinbach (Taunus) -Grüne-
mit Wirkung zum 18.04.2024 die Annahme seines Stadtverordnetenmandates abgelehnt hat.
Nach § 34 Abs. 1 - 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Grüne-Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen,
Frau Melanie Müller-Bady, Kirchgasse 13, 61449 Steinbach (Taunus),
nach.
Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Patrik Hafeneger, Gartenstraße 20, einzureichen und zu begründen.
gez.
Patrik Hafeneger
Gemeindewahlleiter