Bekanntmachung nr. 003/2024
Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten
Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich be-kannt, dass der Stadtverordnete
Herr Walter Schütz, Kronberger Straße 8, 61449 Steinbach (Taunus) -FDP-
mit Wirkung zum 02.01.2024 auf sein Stadtverordnetenmandat verzichtet hat.
Frau Mirjam Knobloch, Königsteiner Straße 7, 61449 Steinbach (Taunus) -FDP-
hat den Verzicht auf ihre Anwartschaft erklärt.
Nach § 34 Abs. 1 - 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des FDP-Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen,
Frau Daniela Kudell, Königsteiner Straße 19, 61449 Steinbach (Taunus),
nach.
Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Patrik Hafeneger, Gartenstraße 20, einzureichen und zu begründen.
gez.
Patrik Hafeneger
Gemeindewahlleiter