Bekanntmachung Nr. 012/2023

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2023

Die Haushaltssatzung 2023 (I), die aufsichtsbehördliche Genehmigung (II) und der Zeitraum der öffentlichen Auslegung (III) werden hiermit bekannt gemacht.

I. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am 27.02.23 folgende Haushaltsatzung beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                       -26.546.267 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf            26.867.383 EUR

mit einem Saldo von                                                           321.116 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                          -2.264.048 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                              0 EUR

mit einem Saldo von                                                        -2.264.048 EUR

mit einem Überschuss von                                              -1.942.932 EUR,


im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                            1.447.023 EUR

 

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                       3.290.225 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                     -3.942.000 EUR

mit einem Saldo von                                                          -651.775 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                     651.775 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                   -939.233 EUR

mit einem Saldo von                                                          -287.458 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss von                           507.790 EUR           

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 651.775 EUR festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.800.000 EUR festgesetzt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

 

     1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf                900 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                        900 v.H.

     2. Gewerbesteuer auf                                                                               395 v.H.

 

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 27.02.2023 beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

Für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 25.000 EUR ist der Magistrat zuständig. Als erheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 25.000 EUR. Hierfür muss die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung eingeholt werden.

 

Steinbach (Taunus), den 27.02.2023

Der Magistrat

Steffen Bonk
Bürgermeister

 

II. Aufsichtsbehördliche Genehmigung

Haushaltsgenehmigung 2023

Hiermit genehmige ich gemäß § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz – SchuSG) in Verbindung mit § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1. den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

651.775 €
(in Worten: "Sechshunderteinundfünfzigtausendsiebenhundertfünfundsiebzig Euro")

nach § 103 Abs. 2 HGO;

2. den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

4.800.000 €
(in Worten: "Vier Millionen achthunderttausend Euro")

nach § 102 Abs. 4 HGO.

 

3. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

2.000.000 €
(in Worten: "Zwei Millionen Euro")

nach § 105 Abs. 2 HGO.

 

Darmstadt, 06.04.2023

Regierungspräsidium Darmstadt

Lindscheid
Regierungspräsidentin



III. Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2023 mit Anlagen

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen liegt zur Einsicht in der Zeit vom 19.04.23 bis 03.05.2023 - während der Dienststunden - im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), sowie nach vorheriger Anmeldung öffentlich aus.

Die Dienststunden sind:
Montags von                  08:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstags von                13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstags von            08:00 bis 12:00 Uhr und
Freitags von                   08:00 bis 12:00 Uhr.

Steinbach (Taunus), 18.04.2023

Der Magistrat

gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister