Bekanntmachung Nr. 012/2023
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2023
Die Haushaltssatzung 2023 (I), die aufsichtsbehördliche Genehmigung (II) und der Zeitraum der öffentlichen Auslegung (III) werden hiermit bekannt gemacht.
I. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am 27.02.23 folgende Haushaltsatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -26.546.267 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 26.867.383 EUR
mit einem Saldo von 321.116 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -2.264.048 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von -2.264.048 EUR
mit einem Überschuss von -1.942.932 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.447.023 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.290.225 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -3.942.000 EUR
mit einem Saldo von -651.775 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 651.775 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -939.233 EUR
mit einem Saldo von -287.458 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 507.790 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 651.775 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.800.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 900 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 900 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 395 v.H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 27.02.2023 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 25.000 EUR ist der Magistrat zuständig. Als erheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 25.000 EUR. Hierfür muss die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung eingeholt werden.
Steinbach (Taunus), den 27.02.2023
Der Magistrat
Steffen Bonk
Bürgermeister
II. Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Haushaltsgenehmigung 2023
Hiermit genehmige ich gemäß § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz – SchuSG) in Verbindung mit § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
1. den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
651.775 €
(in Worten: "Sechshunderteinundfünfzigtausendsiebenhundertfünfundsiebzig Euro")
nach § 103 Abs. 2 HGO;
2. den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
4.800.000 €
(in Worten: "Vier Millionen achthunderttausend Euro")
nach § 102 Abs. 4 HGO.
3. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000 €
(in Worten: "Zwei Millionen Euro")
nach § 105 Abs. 2 HGO.
Darmstadt, 06.04.2023
Regierungspräsidium Darmstadt
Lindscheid
Regierungspräsidentin
III. Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2023 mit Anlagen
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen liegt zur Einsicht in der Zeit vom 19.04.23 bis 03.05.2023 - während der Dienststunden - im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), sowie nach vorheriger Anmeldung öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Steinbach (Taunus), 18.04.2023
Der Magistrat
gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister