Bekanntmachung Nr. 003/2023
Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten
Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete
Herr Horst Müller-Bady, Kirchgasse 13, 61449 Steinbach (Taunus) -GRÜNE-
mit Wirkung zum 02.01.2022 sein Stadtverordnetenmandat niedergelegt hat.
Nach § 34 Abs. 1 - 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des GRÜNE-Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen;
Herr Christian Trenk, Bornhohl 2, 61449 Steinbach (Taunus);
nach.
Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Patrik Hafeneger, Gartenstraße 20, einzureichen und zu begründen.
gez.
Patrik Hafeneger
Gemeindewahlleiter