Bekanntmachung Nr. 003/2022
Die Stadt Steinbach (Taunus) sucht ausländische Mitbürger (m/w/d) zur Bildung einer Integrations-Kommission in der Stadt Steinbach (Taunus).
Für die neu zu bildende Integrations-Kommission sucht die Stadt Steinbach (Taunus) Personen, die als ehrenamtliche Mitglieder in der Integrations-Kommission mitarbeiten möchten.
Die Basis für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Integrations-Kommission bildet der
§ 89 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).
Die Integrations-Kommission berät die städtischen Gremien der Stadt in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner/innen betreffen.
Die Integrations-Kommission ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner/innen betreffen, zu hören. Stadtverordnetenversammlung und Magistrat können, Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung müssen in ihren Sitzungen die Integrations-Kommission zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner/innen berühren. In allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, kann die Integrations-Kommission Anträge an die Stadtverordnetenversammlung richten.
Personen, die sich für die vorgenannte Tätigkeit interessieren, werden gebeten, sich bis spätestens 25.03.2022 schriftlich zu bewerben beim
Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus)
-Hauptamt-
Gartenstraße 20
61449 Steinbach (Taunus)
Wählbar als Mitglied der Integrations-Kommission sind die wahlberechtigten ausländischen Einwohner/innen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Stadt ihren Wohnsitz haben. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Wählbar als Mitglied der Integrations-Kommission sind unter den Voraussetzungen des § 86 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung auch Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
- die diese Rechtsstellung als ausländische Einwohner/innen im Inland erworben haben oder
- die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
Weitere Informationen erteilt Herr Schwengler unter der Rufnummer: 06171/700016 oder per E-Mail: joerg.schwengler@stadt-steinbach.de.
Der Magistrat der
Stadt Steinbach (Taunus)
Steffen Bonk
Bürgermeister