Bekanntmachung Nr. 032/2022
Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten
Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass die Stadtverordnete
Frau Dilara Jestädt, Bahnstraße 4a, 61449 Steinbach (Taunus) -SPD-
mit Wirkung zum 15.09.2022 auf ihr Stadtverordnetenmandat verzichtet hat.
Nach § 34 Abs. 1 - 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages -SPD- mit den meisten Stimmen;
Frau Barbara Köhler, Berliner Straße 32, 61449 Steinbach (Taunus);
nach.
Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Patrik Hafeneger, Gartenstraße 20, einzureichen und zu begründen.
gez.
Patrik Hafeneger
Gemeindewahlleiter