BEKANNTMACHUNG NR. 015/2022

8. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Aufgrund des § 58 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung vom 01.04.2005 (in der neuesten Fassung) findet die 8. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung,

in der XIX. Wahlzeit,  am

Montag, den 16. Mai 2022, um 19.00 Uhr

im Bürgerhaus –Saal-, Untergasse 36, statt.

Tagesordnung 

  1. Empfehlung des Ältestenrates
  2. Mitteilungen
  3. Mitteilungen aus den Ausschüssen und Verbänden
  4. Aktuelle Fragestunde
  5. Sponsoring-Richtlinie der Stadt Steinbach (Taunus) zum Umgang mit Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen 
    VL-19/2022/XIX
  6. Entlastung des Stiftungsrates und der Geschäftsführung der Bürgerstiftung „Bürger helfen Bürgern“ durch die Stadtverordnetenversammlung (§ 5 Abs. 2 der Stiftungssatzung) 
    VL-77/2022/XIX
  7. Konzept zur besseren öffentlichen Ankündigung von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüssen 
    VL-7/2022/XIX
  8. Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
    Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) für den Bereich des Bebauungsplans „Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. Erweiterung 
    VL-86/2022/XIX
  9. Städtebauförderprogramm Lebendige Zentren, „Alte Dorfmitte Steinbach“
    hier: Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) 
    VL-91/2022/XIX
  10. Soziale Stadt
    hier: Gebietsänderung 
    VL-88/2022/XIX
  11. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.05.2022:
    Einführung eines Mehrweg-Pfandsystems für Lebensmittelverpackungen 
    VL-94/2022/XIX
  12. Antrag der SPD und FDP Fraktionen vom 26.04.2022:
    Das Mittelschichtkonzept für vergünstigten Wohnraum „Steinbacher Modell“ 
    VL-93/2022/XIX
  13. Antrag der FDP und SPD Fraktionen vom 02.05.2022:
    Onleihe in der Stadtbücherei Steinbach 
    VL-95/2022/XIX
  14. Antrag der FDP und SPD Fraktionen vom 02.05.2022:
    Überarbeitung der Feuerwehrgebührensatzung 
    VL-96/2022/XIX


Steinbach (Taunus), 04.05.2022


gez. Jürgen Galinski
Stadtverordnetenvorsteher