Bekanntmachung 057/2021
Anlage zu den Ergänzenden Bestimmungen der Wasserversorgung Steinbach (Taunus) GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV vom 20.06.1980) vom 01. Januar 2022
Wasserpreise
Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus einem pauschalen Jahresgrundpreis für die Bereitstellung des Trinkwassers und einem Mengenpreis, auf dessen Grundlage der tatsächliche Verbrauch abgerechnet wird.
Der Mengenpreis des Wassers beträgt pro m³ netto 2,81 € brutto 3,01€
Der pauschale Jahresgrundpreis richtet sich nach der Größe des Wasserzählers (Dauerdurchfluss Q3)
Der Jahresgrundpreis beträgt bei Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss (Q3)
bis Q3 4 m³/h 13,08
bis Q3 10 m³/h 6,28
bis Q3 16 m³/h 45,96
bis Q3 25 m³/h 170,64
bis Q3 63 m³/h 216,60
bis Q3 100 m³/h 249,48
größer Q3 100 m³/h 426,72
Bei Verbundzählern wird für die Berechnung des Jahresgrundpreises der Dauerdurchfluss des Hauptzählers
zugrunde gelegt und der oben genannte Grundpreis verdoppelt.
Sonstige Leistungen
Baukostenzuschussbeträge netto (€) brutto (€)
- je angefangene Straßenfrontmeterlänge 95,00 101,65
- zusätzliche Quadratmeter Wohn- und/oder Nutzfläche 3,20 3,42
Pauschalbeträge für die Herstellung eines Hausanschlusses und dazugehöriger Leistungen:
· Grundbetrag für den Hausanschluss (Leitungsverlegung einschließlich Wiederherstellung der Oberfläche im öffentlichen Bereich, ggf. Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes, Hauptabsperrvorrichtung, Wasserzähleranschlussgarnitur sowie Mauerdurchbruch):
Dimension / Zählergröße netto (€) brutto (€)
- DA 32 / Q3 = 4 3.564,00 3.813,48
- DA 50 / Q3 = 4 3.591,00 3.842,37
- DA 50 / Q3 = 10 3.669,00 3.925,83
- DA 63 / Q3 = 10 3.713,00 3.972,91
- DA 63 / Q3 = 16 3.939,00 4.214,73
· Pauschalbetrag je Meter Anschlusslänge ab Grundstücksgrenze im privaten Bereich (Leitungsverlegung einschließlich Leitungs- und Tiefbau, ohne Oberflächenwiederherstellung):
Dimension / pro Meter (bei alleiniger Verlegung des Wasser-HA) netto (€) brutto (€)
- DA 32 96,50 103,26
- DA 50 96,50 103,26
- DA 63 96,50 103,26
· Zuschläge bei Mehrspartenhausanschlüssen zum Grundbetrag:
- Mehrsparten-Hauseinführung Ausführung „Wand Preis auf Anfrage
- Mehrsparten-Hauseinführung Ausführung „Fußboden“ Preis auf Anfrage
· Zuschlag bei Wasserzählerschacht:
Wasserzählerschacht/Zählergröße / pro Stück
Q3 = 4 Preis auf Anfrage
Q3 = 4 - befahrbar Klasse 3 Preis auf Anfrage
netto (€) brutto (€)
· Koordinierungsmehraufwand gemäß § 3, Ziffer 4.1 der 258,00 276,06
Ergänzenden Bestimmungen der Wasserversorgung Steinbach
Kosten und Pauschalen:
· Pauschalbetrag zur Inbetriebsetzung von netto (€) brutto (€)
Wasserverbrauchsanlagen:
- bei Nenndurchfluss bis Q3 = 16 64,60 69,12
- bei Nenndurchfluss über Q3 = 16 129,20 138,24
· Pauschalbetrag für Zählerauswechslung: netto (€) brutto (€)
- bei Nenndurchfluss bis Q3 = 16 64,60 69,12
- bei Nenndurchfluss über Q3 = 16 129,80 138,24
· Bearbeitungspauschale bei Befundprüfung: netto (€) brutto (€)
193,80 207,37
· Standrohr netto (€) brutto (€)
- Mietpreis für ein Standrohr pro Tag 1,53 1,64
- Kaution Standort Standrohr Geka oder ÜH 500,00
- Kaution Standort Standrohr C-Anschluss 1.000,00
· Pauschalbetrag für Sperrungen und Entsperrungen netto (€) brutto (€)
von Wasserhausanschlüssen 64,60 69,12
· Pauschalbetrag für die Prüfung von Rückflussverhinderern netto (€) brutto (€)
ab DN 80 129,80 138,24
· Pauschalbetrag für vom Anschlussnehmer veranlasste netto (€) brutto (€)
Ablesung des Wasserverbrauchs 32,30 34,56
· Vertragsstrafe für unzulässige Entnahme von Wasser Wasserpreis in Höhe
aus dem Versorgungsnetz von 50 m³ Wasser
· Pro Mahnung (ohne MwSt.) 1,00 €
Die vorgenannten Bruttobeträge verstehen sich jeweils einschließlich gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer, derzeit 7%.
Wasserversorgung Steinbach (Taunus) GmbH
Jürgen Funke