BEKANNTMACHUNG NR. 008/2021
Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG)
Auf Grund des §6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetztes (HLöG) vom 23.11.2016
(GVBl. I S. 606) wird abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLöG das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Steinbach (Taunus) aus Anlass des 18. Steinbacher Stadtfestes am Sonntag dem 06.06.2021, in der Zeit von 12 – 18 Uhr, beschränkt auf folgende Gebiete, freigegeben:
· Bahnstraße zwischen Untergasse und Wingertstraße,
· Untergasse ab der Bahnstraße bis einschließlich Haus Nr. 4
· Bornhohl ab der Bahnstraße bis einschließlich Haus Nr. 5
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
Hinweis: Die Allgemeinverfügung inkl. Begründung sowie der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung kann eingesehen werden, beim Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus), Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus).
Steinbach (Taunus), 22.02.2021
Steffen Bonk
Bürgermeister