Bekanntmachung Nr. 050/2021
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2021
Die Haushaltssatzung 2021 (I), die aufsichtsbehördliche Genehmigung (II) und der Zeitraum der öffentlichen Auslegung (III) werden hiermit bekannt gemacht.
I. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), hat die Gemeindevertretung am 21.06.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -23.539.110 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 23.974.135 EUR
mit einem Saldo von 435.025 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -1.863.844 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von -1.863.844 EUR
mit einem Überschuss von -1.428.819 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.770.380 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.530.755 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -4.979.500 EUR
mit einem Saldo von -1.448.745 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 546.604 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -868.239 EUR
mit einem Saldo von -321.635 EUR
ausgeglichen 0 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 546.604 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 650 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 650 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 370 v.H.
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 25.000 EUR ist der Magistrat zuständig. Als erheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 25.000 EUR. Hierfür muss die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung eingeholt werden.
Steinbach (Taunus), den 21.06.2021
Der Magistrat
Steffen Bonk
Bürgermeister
II. Ausichtsbehördliche Genehmigung
Haushaltsgenehmigung 2021
Hiermit genehmige ich gemäß § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz – SchuSG) in Verbindung mit § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
1. den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
546.604 €
(in Worten: "Fünfhundertsechsundvierzigtausendsechshundertvier Euro")
nach § 103 Abs. 2 HGO;
2. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000 €
(in Worten: "Zwei Millionen Euro")
nach § 105 Abs. 2 HGO.
Darmstadt, 28.09.2021
Regierungspräsidium Darmstadt
Lindscheid
Regierungspräsidentin
III. Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2021 mit Anlagen
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit Anlagen liegt zur Einsicht in der Zeit vom 11. Oktober 2021 bis 22. Oktober 2021 - während der Dienststunden - im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), sowie nach vorheriger Anmeldung öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Steinbach (Taunus), 04.10.2021
Der Magistrat
gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister