Bekanntmachung Nr. 040/2021
Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten
Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete
Herr Dr. Robin Müller-Bady, Kirchgasse 13a, 61449 Steinbach (Taunus) -GRÜNE-
mit Wirkung zum 27.08.2021 auf sein Stadtverordnetenmandat verzichtet hat.
Herr Gerhard Heinrich, Kirchgasse 9, 614449 Steinbach (Taunus) -GRÜNE-
hat den Verzicht auf seine Anwartschaft erklärt.
Nach § 34 Abs. 1 - 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages -GRÜNE- mit den meisten Stimmen;
Frau Jutta Kühne, Königsteiner Straße 92, 61449 Steinbach (Taunus);
nach.
Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Patrik Hafeneger, Gartenstraße 20, einzureichen und zu begründen.
gez.
Patrik Hafeneger
Gemeindewahlleiter