Bekanntmachung Nr. 001/2020
Vereinfachte Umlegung für das Gebiet „Im Taubenzehnten“ in der Gemarkung Steinbach
Bekanntmachung Nr. 001/2020
Bezüglich der Vereinfachten Umlegung im Gebiet „Im Taubenzehnten“ in der Gemarkung Steinbach wird nach § 83 Baugesetzbuch (BauGB) in der gültigen Fassung bekannt gemacht, dass der Beschluss vom 11.11.2019 über die Vereinfachte Umlegung nach § 82 BauGB am 24.12.2019 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in der Vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 BauGB).
Die Geldleistungen sind fällig.
Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen die Festsetzung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig.
Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntmachung beim Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus) zu erheben.
Steinbach (Taunus), den 16.01.2020
Der Magistrat
Steffen Bonk
Bürgermeister