Bekanntmachung Nr. 22/2020
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2020
Die Haushaltssatzung 2020 (I), die aufsichtsbehördliche Genehmigung (II) und der Zeitraum der öffentlichen Auslegung (III) werden hiermit bekannt gemacht.
I. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.2005(GVBI. I S. 54), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der hessischen Kommunen bei liquididätswirksamen Vorgängen und zur Förderung von Investitionen (HessenkasseG) vom 25.04.2018 (GVBI. I S. 59, 64) hat die Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -23.619.300 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 23.618.525 EUR
mit einem Saldo von -775 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf -1.520.156 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von -1.520.156 EUR
mit einem Überschuss von -1.520.931 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.650.905 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.833.445 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -4.220.100 EUR
mit einem Saldo von -1.386.655 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 482.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -746.250 EUR
mit einem Saldo von -264.250 EUR
ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/
Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von 94.796 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 482.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 650 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 650 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 370 v.H.
§ 6
Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Der Aufwandsansatz bei folgendem Konto
- 630000.6179000 1.000.000 €,
der Ansatz bei folgender Investition
- 580000-2 15.000 €
wird mit Sperrvermerk versehen.
§ 9
Für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 25.000 EUR ist der Magistrat zuständig. Als erheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 25.000 EUR. Hierfür muss die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung eingeholt werden.
Steinbach (Taunus), 09.12.2019
Der Magistrat
Hadmut Lindenblatt
Kämmerin
II. Ausichtsbehördliche Genehmigung
Haushaltsgenehmigung 2020
Hiermit genehmige ich
1. den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2020 festgelegten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
482.000 €
(in Worten: "Vierhundertzweiundachtzigtausend Euro")
gemäß § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz – SchuSG) i. V. m. § 97a Nr. 4 und § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO);
2. den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
2.000.000 €
(in Worten: "Zwei Millionen Euro")
gemäß § 4 SchuSG i. V. m. § 97a Nr. 3 HGO und § 102 Abs. 4 HGO;
3. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000 €
(in Worten: "Zwei Millionen Euro")
gemäß § 4 SchuSG i. V. m.§ 97a Nr. 5 HGO und § 105 Abs. 2 HGO.
Darmstadt, 30.07.2020
Regierungspräsidium Darmstadt
i.V.
Dr. Alexander Böhmer
Regierungsvizepräsident
III. Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit Anlagen liegt zur Einsicht in der Zeit vom 17. August 2020 bis 31. August 2020 - während der Dienststunden - im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), Zimmer 21, sowie nach vorheriger Anmeldung öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Steinbach (Taunus), 12.08.2020
Der Magistrat
gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister