Bekanntmachung Nr. 22/2020

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2020

Die Haushaltssatzung 2020 (I), die aufsichtsbehördliche Genehmigung (II) und der Zeitraum der öffentlichen Auslegung (III) werden hiermit bekannt gemacht.

I. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.2005(GVBI. I S. 54), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der hessischen Kommunen bei liquididätswirksamen Vorgängen und zur Förderung von Investitionen (HessenkasseG) vom 25.04.2018 (GVBI. I S. 59, 64) hat die Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf              -23.619.300 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  23.618.525 EUR

mit einem Saldo von                                                      -775 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                -1.520.156 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   0 EUR

mit einem Saldo von                                            -1.520.156  EUR    
mit einem Überschuss von                                  -1.520.931  EUR

                                                                                              
im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                 1.650.905  EUR

 

und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf            2.833.445  EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf         -4.220.100  EUR

mit einem Saldo von                                            -1.386.655  EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf           482.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf         -746.250  EUR

mit einem Saldo von                                               -264.250  EUR


ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/
Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von          94.796  EUR

 

festgesetzt.

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 482.000 EUR festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

 

     1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf                                             650 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf               650 v.H.

 

     2. Gewerbesteuer auf                                                   370 v.H.

 

§ 6

 

Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

 

§ 7

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

 

Der Aufwandsansatz bei folgendem Konto

 

-       630000.6179000           1.000.000 €,

 

der Ansatz bei folgender Investition

 

-       580000-2                                    15.000 €

 

wird mit Sperrvermerk versehen.

 

§ 9

 

Für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 25.000 EUR ist der Magistrat zuständig. Als erheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 25.000 EUR. Hierfür muss die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung eingeholt werden.

 

Steinbach (Taunus), 09.12.2019

Der Magistrat

Hadmut Lindenblatt
Kämmerin

 

II. Ausichtsbehördliche Genehmigung

Haushaltsgenehmigung 2020

Hiermit genehmige ich

1. den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Steinbach (Taunus) für das Haushaltsjahr 2020 festgelegten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

482.000 €

(in Worten: "Vierhundertzweiundachtzigtausend Euro")

gemäß § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz – SchuSG) i. V. m. § 97a Nr. 4 und § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO);


2. den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

2.000.000 €

(in Worten: "Zwei Millionen Euro")

gemäß § 4 SchuSG i. V. m. § 97a Nr. 3 HGO und § 102 Abs. 4 HGO;

 


3. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

2.000.000 €

(in Worten: "Zwei Millionen Euro")

gemäß § 4 SchuSG i. V. m.§ 97a Nr. 5 HGO und § 105 Abs. 2 HGO.

 

Darmstadt, 30.07.2020

Regierungspräsidium Darmstadt
i.V.
Dr. Alexander Böhmer
Regierungsvizepräsident


III. Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit Anlagen liegt zur Einsicht in der Zeit vom 17. August 2020 bis 31. August 2020 - während der Dienststunden - im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), Zimmer 21, sowie nach vorheriger Anmeldung öffentlich aus.

Die Dienststunden sind:
Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstags von 13:00 bis 18:00 Uhr,
Donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr.

 

Steinbach (Taunus), 12.08.2020

Der Magistrat

gez.
Steffen Bonk
Bürgermeister