Bekanntmachung Nr. 029/2020

Feststellung der Beendigung des Trinkwassernotstandes gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Steinbach (Taunus) über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung der Stadt Steinbach (Taunus) vom 02.03.2020

Gemäß § 2 der Gefahrenabwehrverordnung wird die Beendigung des Trinkwassernotstandes für die Stadt Steinbach (Taunus) festgestellt.

61449 Steinbach (Taunus), 26.08.2020

Der Magistrat

Steffen Bonk
Bürgermeister