Bekanntmachung Nr. 034/2020
Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten
Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete Herr
Werner Dreja -FDP-
am 02.08.2020 verstorben ist.
Für ihn rückt als nächstgenannter noch nicht berufener Bewerber des FDP-Wahlvorschlages Herr
Roland Sachs, Obergasse 34
entsprechend § 34 Abs. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes nach.
Gegen die vorgenannten Feststellungen kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt, Patrik Hafeneger, Gartenstraße 20, einzureichen und zu begründen.
gez.
Patrik Hafeneger
Gemeindewahlleiter