Bekanntmachung Nr. 034/2020

Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten

Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete Herr

Werner Dreja           -FDP-

am 02.08.2020 verstorben ist.

Für ihn rückt als nächstgenannter noch nicht berufener Bewerber des FDP-Wahlvorschlages Herr

Roland Sachs, Obergasse 34

entsprechend § 34 Abs. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes nach.

Gegen die vorgenannten Feststellungen kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt, Patrik Hafeneger, Gartenstraße 20, einzureichen und zu begründen.

gez.
Patrik Hafeneger
Gemeindewahlleiter