Bekanntmachung Nr. 012/2020

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus); Bebauungsplan „Berliner Straße Süd“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 27.04.2020 folgendes beschlossen:

  1. die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der beigefügten Plankarte. 
  2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Berliner Straße Süd“.
  3. Planziele des Bebauungsplans „Berliner Straße Süd“ sind:
    -          Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Reines Wohngebiet
    -          Steuerung einer verträglichen Nachverdichtung
    -          Neuordnung öffentlicher und privater Verkehrsflächen und Plätze, Schaffung eines Quartiersplatzes
    -          Sicherstellung der Nahversorgung des Quartiers mit Gütern des täglichen Bedarfs
    -          Neuordnung der Feuerwehrzufahrten
    -          Ausschluss von Nutzungen, die mit der Wohnruhe und dem Gebietstypus nicht vereinbar sind.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs entspricht der unten stehenden Übersichtskarte (Anlage 1)

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Stadt Steinbach (Taunus), 28.04.2020

Steffen Bonk

Bürgermeister


Anlage 1

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)

Bebauungsplan „Berliner Straße Süd“

hier: Räumlicher Geltungsbereich (genordet, ohne Maßstab)