Bekanntmachung Nr. 030/2020

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Dorfmitte“  

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 24.08.2020 Folgendes beschlossen:

  1. die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Dorfmitte“. Die Planziele des Bebauungsplans „Dorfmitte“ sind:
    • Erhalt der denkmalgeschützten Bebauung und Ensembles im alten Ortskern; darüber hinaus auch Erhalt von Bebauungsstrukturen, die zwar nicht dem Denkmalschutz unterliegen, aber dennoch historische Bezüge aufweisen;
    • Steuerung baulicher Ergänzungen und Nachverdichtungen im Maßstab der historischen Ortsmitte;
    • Erhalt der Nutzungsmischung aus Gewerbe und Wohnen im Kernbereich um den Freien Platz, die Bornhohl, die Bahnstraße, die Eschborner Straße und die Kirchgasse, dabei Funktionsstärkung für Handel, Gastronomie und Dienstleistungen;
    • Aufwertung/Erlebbarmachung der historischen Straßen und Plätze;
    • Neuordnung der Funktionen der öffentlichen, der stadteigenen und der Flächen der Bürgerstiftung um die St. Georgskirche; Verknüpfung öffentlicher Gebäude, Plätze und Nutzungen; Schaffung eines Heimathofes;
    • Weiterentwicklung der öffentlichen und privaten Grünflächen um den „Alten See“ sowie um die „Gemaa Gass“;
    • Vernetzung der Dorfmitte mit den Wohnquartieren nördlich des Plangebiets, hierbei insbesondere die Schaffung einer Fußwegeverbindung vom Freien Platz zur Grünanlage „Am Alten See“;
    • Städtebauliche Neuordnung sowie Neuordnung des ruhenden Verkehrs im rückwärtigen Bereich der Bahnstraße 5 - 9 unter Hinzunahme der Fläche des stadteigenen Parkdecks und der angrenzenden unbebauten bzw. nur geringfügig bebauten privaten Flächen am sog. Zwingerweg mit dem Ziel einer maßvollen Nachverdichtung für Wohnnutzung bzw. gemischt genutzte Bebauung; Schaffung der verkehrlichen Erschließung von der Bahnstraße aus;
    • Steuerung der Gestaltung von Werbeanlagen mittels einer in den Bebauungsplan integrierten Gestaltungssatzung.
  2. der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs entspricht der unten stehenden Übersichtskarte (Anlage 1)

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Stadt Steinbach (Taunus), 01.09.2020

Steffen Bonk
Bürgermeister


Anlage 1

Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Dorfmitte“
hier: Räumlicher Geltungsbereich (genordet, ohne Maßstab)