Schiedsamt

Schiedsamt

Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Streitschlichtung bei geringfügigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Die Aufgabe der Schiedsperson ist die Durchführung von Sühneverhandlungen mit dem Ziel der gütlichen Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten zur Vermeidung von Privatklageverfahren und Schlichtung kleiner bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten.

Die Privatklage in Strafsachen kann erst betrieben werden, nachdem ein Sühneversuch vor der Schiedsfrau/dem Schiedsmann oder sonstigen Vergleichsbehörden erfolglos geblieben ist und eine entsprechende Sühnebescheinigung mit der Einreichung der Privatklage dem Gericht vorgelegt wird.