Wahlen
Wahlen
Wahlen sind direkte Prozesse zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Politik, die mittels formalisierter Stimmabgabe (z.B. für einen Kandidaten, eine Partei etc.) im Rahmen eines Wahlverfahrens erfolgen.
Die Wahlen erfolgen nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen.
Wahlen in Deutschland sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Für den überwiegenden organisatorischen Ablauf von Wahlen sind die Städte und Gemeinden verantwortlich. Hier werden die Wählerverzeichnisse geführt und erstellt, die Wahlvorstände berufen, die Wahllokale eingerichtet und die Stimmen gezählt.
In Deutschland werden folgende Wahlen durchgeführt:
- Europawahl
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kommunalwahlen (Stadt- und Kreisparlamente)
- Direktwahlen (für Bürgermeister und Landräte)
- Bürgerentscheide
- Wahlen zu den Ausländerbeiräten
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Wahlergebnissen in Steinbach (Taunus) der letzten Jahre:
Wahlergebnisse
Wahlscheinantrag
Sollten Sie am Wahltag beruflich oder aus persönlichen Gründen verhindert sein, können Sie mittels Briefwahl trotzdem an den Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Hierfür müssen Sie lediglich einen Wahlschein beantragen und diesen später ausgefüllt beim Wahlamt der Stadtverwaltung einreichen.
Hinweis zum Wahlrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt, darüber hinaus findet in Steinbach (Taunus) die Direktwahl des Bürgermeisters statt.
Sie dürfen den Bundestag wählen, wenn Sie am Wahltag:
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Sie dürfen bei der Direktwahl des Bürgermeisters wählen, wenn Sie am Wahltag:
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
- Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) sind und im Wählerverzeichnis in Steinbach (Taunus) eingetragen sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens sechs Wochen Ihren Wohnsitz in Steinbach (Taunus) haben
und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer wahlberechtigt ist, wird in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung bis spätestens zum 02. Februar 2025 informiert. In dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner eigenen Eintragung im Wählerverzeichnis überprüfen.
In dem Zeitraum vom 03. bis 07. Februar 2025 während der Service Zeiten des Bürgerbüros ist das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme bereit.
Ihr Wahlamt