Wahlen
Wahlen
Wahlen sind direkte Prozesse zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Politik, die mittels formalisierter Stimmabgabe (z.B. für einen Kandidaten, eine Partei etc.) im Rahmen eines Wahlverfahrens erfolgen.
Die Wahlen erfolgen nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen.
Wahlen in Deutschland sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Für den überwiegenden organisatorischen Ablauf von Wahlen sind die Städte und Gemeinden verantwortlich. Hier werden die Wählerverzeichnisse geführt und erstellt, die Wahlvorstände berufen, die Wahllokale eingerichtet und die Stimmen gezählt.
In Deutschland werden folgende Wahlen durchgeführt:
- Europawahl
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kommunalwahlen (Stadt- und Kreisparlamente)
- Direktwahlen (für Bürgermeister und Landräte)
- Bürgerentscheide
- Wahlen zu den Ausländerbeiräten
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Wahlergebnissen in Steinbach (Taunus) der letzten Jahre:
Wahlergebnisse
Wahlscheinantrag
Sollten Sie am Wahltag beruflich oder aus persönlichen Gründen verhindert sein, können Sie mittels Briefwahl trotzdem an den Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Hierfür müssen Sie lediglich einen Wahlschein beantragen und diesen später ausgefüllt beim Wahlamt der Stadtverwaltung einreichen.
Hinweis zum Wahlrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 09. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlamen statt.
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Wahltag:
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
- Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) sind und im Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen sind,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben
und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer wahlberechtigt ist, wird in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung bis spätestens zum 19. Mai 2024 informiert. In dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner eigenen Eintragung im Wählerverzeichnis überprüfen.
In dem Zeitraum vom 20. bis 24. Mai 2024 während der Service Zeiten des Bürgerbüros ist das Wählerverzeichnis zur Einsichtnahme bereit.
Wahlberechtigte, die aus dem Hochtaunuskreis wegziehen, verlieren ausnahmslos ihr materielles Wahlrecht.
Ihr Wahlamt