Magistrat

Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus)

Der Magistrat ist die "Regierung" der Stadt Steinbach (Taunus).

Der Magistrat ist nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er erledigt die laufende Verwaltung, bereitet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Er ist sozusagen die "Regierung" Steinbachs. In seiner Arbeit wird der Magistrat durch die Stadtverwaltung mit ihren Ämtern  unterstützt.

An der Spitze des Magistrats steht der hauptamtliche Bürgermeister, der alle sechs Jahre in direkter Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird. Seit dem 01. Juli 2019 ist Steffen Bonk Bürgermeister der Stadt Steinbach (Taunus). Stellvertreter der Bürgermeisters ist der ehrenamtliche Erste Stadtrat. Dieses Amt bekleidet seit der Kommunalwahl 2016 Lars Knobloch.

Neben dem Bürgermeister und dem Ersten Stadtrat gehören dem Magistrat noch weitere sechs ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte an. Der Magistrat fasst als Kollegialorgan seine die Beschlüsse mehrheitlich. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Mit Ausnahme des Bürgermeisters werden alle Magistratsmitglieder von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte entspricht der jeweiligen Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung. Magistratsmitglieder können nicht zugleich Stadtverordnete sein und umgekehrt.

Der Magistrat nimmt an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüssen teil. Der Bürgermeister - als Sprecher des Magistrats - hat in diesen Gremien grundsätzlich Rederecht, darf sich sich jedoch nicht an den Abstimmungen beteiligen.