Ausschüsse
Ausschüsse
Die Stadtverordnetenversammlung kann die Vielzahl der anstehenden Themen aufgrund ihrer Vielfältigkeit und erforderlichen Sachkunde nicht alleine in ihren Sitzungen behandeln. Um die Vorlagen des Magistrats und die Anträge der Fraktionen sachgerecht bearbeiten zu können, bildet die Stadtverordnetenversammlung Ausschüsse zu abgegrenzten Arbeitsgebieten.
Die Anzahl der Ausschüsse und deren Zuständigkeiten legt die Stadtverordnetenversammlung fest. Sie bestimmt auch, wie viele Mitglieder den Ausschüssen angehören. Lediglich ein Finanzausschuss muss aufgrund gesetzlicher Vorschrift eingerichtet werden.
Die Ausschüsse spiegeln in ihrer Zusammensetzung die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung wieder. Das heißt: Die Fraktionen sind dort im gleichen Stärkeverhältnis wie in der Stadtverordnetenversammlung vertreten. Die Ausschüsse wählen ein Mitglied für den Vorsitz und seine Stellvertretung. Die Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich, mit Ausnahme vertraulich zu behandelnder Angelegenheiten.
Dem Ausschuss werden alle Vorlagen, für die er zuständig ist, vom Stadtverordnetenvorsteher zur Beratung zugewiesen. Nach Behandlung der Vorlagen erfolgt Abstimmung in den Fachausschüssen. Diese Abstimmung ist zugleich eine Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung, ebenso zu entscheiden. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt letztendlich über diese Empfehlung ab und trifft damit die endgültige Entscheidung.
Die Stadtverordnetenversammlung kann aber auch bestimmte Aufgaben zur endgültigen Beschlussfassung an einen Ausschuss übertragen. Ausgenommen sind hiervon wichtige Angelegenheiten, beispielsweise Wahlen oder der Erlass von Satzungen.
In Steinbach (Taunus) hat die Stadtverordnetenversammlung für die laufende Wahlzeit folgende Ausschüsse gebildet: