Fundbüro
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Sie haben etwas verloren oder möchten eine Fundsache abgeben?
Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro im Rathaus, Gartenstraße 20. Auf Verlangen werden Fundsachen an den Eigentümer übergeben bzw. nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten dem Finder überlassen.
Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere:
Den Verlust von Ausweispapieren teilen Sie bitte persönlich dem Bürgerbüro mit.
Finderlohn (§ 971 BGB)
Wert bis zu 500,-- € 5 %
über 500,-- € 3 %
Tiere werden im Bürgerbüro nicht angenommen. Zuständig für zugelaufene oder zugeflogene Tiere ist das: