Wochenmärkte
Wochenmärkte in Steinbach (Taunus)
Steinbacher Wochenmarkt am Samstag - wöchentlich auf dem St. Avertin-Platz
Auf dem Markt zugelassene Waren sind:
- Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der jeweils geltenden Fassung, mit Ausnahme alkoholischer Getränke;
- Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei;
- Schnitt- und Topfblumen, Gestecke;
- rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs;
- alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle.
- Pilze dürfen nur angeboten werden, wenn den einzelnen Sorten entweder ein Zeugnis über den Bezug der Pilze oder eine Tagesbescheinigung über die Pilzbeschau beigefügt ist.
- Waren der Korb- und Seifenmacher, Besen- und Bürstenmacher, der Töpfer und Seiler, sowie Holz- und Strohwaren, soweit sie hauswirtschaftlichem Gebrauch dienen, und es sich um Waren des täglichen Bedarfs handelt
- selbstgefertigte Strick-, Häkel- und Filzwaren, sofern es sich um Waren des täglichen Bedarfs handelt
- Blumen, Pflanzen und saisonale Dekorationsartikel sofern es sich um Waren des täglichen Bedarfs handelt
- Gartenbedarfs- und Gartendekorationsartikel, sofern es sich um Waren des täglichen Bedarfs handelt
- kunstgewerbliche Artikel, Glasbläserwaren, sofern es sich um Waren des täglichen Bedarfs handelt
- Artikel aus Keramik, Ton, Gips (außer Porzellan), Kerzen, sofern es sich um Waren des täglichen Bedarfs handelt
- Lederwaren, sofern es sich um Waren des täglichen Bedarfs handelt
- Textilien, sofern es sich um Waren des täglichen Bedarfs handelt
Steinbacher Wochenmarkt am Dienstag - wöchentlich auf dem Freien Platz
Auf dem Markt zugelassene Waren sind:
- Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der jeweils geltenden Fassung, mit Ausnahme
alkoholischer Getränke; - Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Landwirtschaft und der Fischerei;
- Pilze dürfen nur angeboten werden, wenn den einzelnen Sorten entweder ein Zeugnis über den Bezug der Pilze oder eine Tagesbescheinigung über die Pilzbeschau beigefügt ist.