Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die unten angegebenen Behörden.