Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln.


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Spezielle Hinweise für - Stadt Steinbach

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Zuständige Abteilungen