Bekanntmachung Nr. 059/2013
Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten
Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete Herr
Gerhard Heinrich, Kirchgasse 9 -GRÜNE-
sein Stadtverordnetenmandat niedergelegt hat.
Für ihn rückt als nächstgenannte noch nicht berufene Bewerberin des -GRÜNE-Wahlvorschlages Frau
Sabine Schwarz-Odewald, Im Wingertsgrund 67
entsprechend § 34 Abs. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes nach.
Gegen die vorgenannten Feststellungen kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt, Jörg Schwengler, Gartenstraße 20, einzureichen und zu begründen.
gez.: Jörg Schwengler
Gemeindewahlleiter