Bekanntmachung Nr. 036/2019
Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Schwalbacher Straße“
Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB
Die Stadt Steinbach (Taunus) betreibt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schwalbacher Straße“. Planziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S. § 4 BauNVO als 1. Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Alter Cronberger Weg“.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von
Montag, dem 05.08.2019 - einschl. Freitag, dem 06.09.2019
im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), 1. Stock, Vorraum des Sitzungszimmers, während der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung öffentlich aus. Zudem können die Planunterlagen unter www.plan-es.com eingesehen und heruntergeladen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4 a Abs. 6 BauGB).
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Die Öffentlichkeit kann sich während der o.g. Entwurfsoffenlage in der Offenlagestelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der o.g. Frist zur Planung äußern.
Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Steinbach (Taunus), 19.07.2019
Steffen Bonk
Bürgermeister
ANSPRECHPARTNER
Stadtbauamt
Herr Patrik Hafeneger