Bekanntmachung Nr. 062/2017
Bauleitplanung der Stadt Steinbach (Taunus)
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen / Am Bahnhof“ 1. BA – 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Steinbach (Taunus) hat in der Sitzung am 26.06.2017 den Aufstellungsbeschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst. Planziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets i.S. § 8 BauNVO.
Die Abgrenzung des Planbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von
Montag, dem 08.01.2018 - einschl. Freitag, dem 19.01.2018
im Rathaus der Stadt Steinbach (Taunus), Gartenstraße 20, 61449 Steinbach (Taunus), 1. Stock, Vorraum des Sitzungszimmers, während der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplanes sowie des Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
61449 Steinbach (Taunus)
Dr. Stefan Naas
Bürgermeister
ANSPRECHPARTNER
Stadtbauamt
Herr Patrik Hafeneger