Bekanntmachung Nr. 039/2017
Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten
Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete Herr
Bobbi Althaus -FDP-
sein Stadtverordnetenmandat niedergelegt hat.
Für ihn rückt als nächstgenannter noch nicht berufener Bewerber des FDPWahlvorschlages Herr
Karl-Heinz Birkert, Bahnstraße 15
entsprechend § 34 Abs. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes nach.
Gegen die vorgenannten Feststellungen kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt, Jörg Schwengler, Gartenstraße 20, einzureichen und zu begründen.
gez.
Steffen Bonk
stellv. Gemeindewahlleiter
ANSPRECHPARTNER
Haupt- und Personalamt
Herr Jörg Schwengler