Bekanntmachung Nr. 020/2016
Festlegung der Bodenrichtwerte für die Stadt Steinbach (Taunus) / Stichtag 01.01.2016
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises hat in seiner Sitzung am 20. und 21.01.2016 die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2016 gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch für die Stadt Steinbach (Taunus) beschlossen.
Gemäß § 14 (6) der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 29.06.2012 sind die ermittelten Werte vom 23. Mai 2016 bis zum 22. Juni 2016 während der Sprechzeiten:
Montag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
in den Diensträumen der Stadt 61449 Steinbach (Taunus) im Bau-, Ordnungs- und Umweltamt, Gartenstraße 25, Zimmer 2, offengelegt.
Außerhalb dieser Zeit kann jedermann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn, Tel: 06431 – 9105 843, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Auskunft wird schriftlich gegen Gebühr erteilt oder durch persönliche Einsicht in die digitale Bodenrichtwertkarte kostenlos gewährt.
Steinbach (Taunus), 04.05.2016
gez.
Dr. Stefan Naas
Bürgermeister