Bekanntmachung Nr. 052/2015
Ausscheiden und Nachrücken von Stadtverordneten
Hierdurch mache ich gemäß § 58 der Hess. Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete Herr
Holger Hertel, Am Schießberg 17 -SPD-
sein Stadtverordnetenmandat niedergelegt hat.
Für ihn rückt als nächstgenannte noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Frau
Heike Schwab, Frankfurter Straße 11 - SPD-
entsprechend § 34 Abs. 1 des Hess. Kommunalwahlgesetzes nach.
Gegen die vorgenannten Feststellungen kann jede(r) Wahlberechtigte innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt, Jörg Schwengler, Gartenstraße 20, einzureichen und zu begründen.
Jörg Schwengler
Gemeindewahlleiter
ANSPRECHPARTNER
Gemeindewahlleiter
Herr Jörg Schwengler